Hamburg ist eine der schönsten Städte Deutschlands – kein Wunder also, dass viele Menschen hierherziehen möchten! Die Wohnungssuche kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen. Um dir den Prozess so einfach wie möglich zu machen, findest du im folgenden hilfreiche Informationen rund um das Thema „Wohnen in Hamburg“:
Normalerweise werden Wohnungen in Deutschland unmöbliert vermietet. Viele Leute vermieten aber ihre Wohnung oder ein Zimmer für einen gewissen Zeitraum unter: In diesen Fällen ist die Wohnung möbliert. Ein großer Vorteil dieser Angebote ist, dass du neben Miete und Kaution nicht auch noch deine Einrichtungsgegenstände bezahlen musst – und dir außerdem den Transport sparst! Achte bei der Wohnungsübergabe darauf, eventuelle Schäden an der Einrichtung (und generell der Wohnung) gründlich zu dokumentieren, denn der Vermieter hat das Recht, dich für alle während deiner Mietzeit durch dich entstandenen Schäden haften zu lassen. Das bedeutet, dass du für die Behebung der Schäden aufkommen müsstest – eine übliche Form ist dann, dass der Vermieter deine Kaution einbehält. Kannst du hingegen nachweisen, dass der Schaden nicht durch dich entstanden und schon vor deinem Mietbeginn vorhanden war, musst du dir in der Regel keine Sorgen machen.
Neben der Untermiete einer möblierten Wohnung ist es auch nicht ungewöhnlich, dass Personen ihre Wohnung komplett möbliert abgeben – sie ziehen aus und bieten an, dass der Nachmieter die Einrichtung übernimmt. In diesem Fall musst du dem Vormieter eine Ablösesumme für die Einrichtung zahlen, deren Höhe ihr miteinander vereinbart.
Eine „WG“ ist eine Wohngemeinschaft, hier wohnst du also mit anderen Leuten zusammen und hast in der gemeinsamen Wohnung ein eigenes Zimmer. Küche, Essbereich, Badezimmer und manchmal auch das Wohnzimmer werden mit allen Mitbewohner:innen geteilt. WG-Zimmer gibt es nicht nur langfristig, sondern oft auch nur für einen begrenzten Zeitraum, diese Angebote sind dann zur „Zwischenmiete“ oder zur „Untermiete“. WG-Zimmer sind oft begehrt, weshalb es meistens viele Bewerber gibt und die Wohngemeinschaft eine Art „WG-Casting“ macht – das kannst du dir wie ein kleines Bewerbungsgespräch. Ihr lernt euch kennen und schaut, ob ihr gut zusammenpasst. Bereite dich darauf vor, dass deine potentiellen Mitbewohner:innen dich nach deiner WG-Erfahrung, deinen Hobbies und deiner Arbeit bzw. deinem Studium fragen.
Wenn sich die WG für dich entschieden hat, kannst du deine Einzugsvorbereitungen treffen. Erkundige dich vorab, ob du dich mit dem WG-Mietvertrag auch offiziell in Hamburg anmelden und vom Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten kannst.
Eine Wohnung ganz für sich allein (und vielleicht die eigene Familie) zu haben, hat definitiv seinen eigenen Charme. Daher ist diese Art der Unterbringung wohl mit am stärksten nachgefragt. Trotzdem gibt es viele Angebote, besonders auch dann, wenn die Wohnung nicht direkt im Zentrum liegt. Achte bei deiner Suche daher auch auf die Verkehrsanbindung! Bei Wohnungsanzeigen gibt es einige Dinge zu beachten, damit es im Mietvertrag oder später bei der Abrechnung nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt: Wir unterscheiden zwischen der Kalt- und der Warmmiete. Die Kaltmiete errechnet sich aus der Größe der Wohnung, ihrer Lage und ihrer Ausstattung. Die Warmmiete hingegen ist die Summe aus der Kaltmiete und den Nebenkosten, die du für eine Wohnung noch zahlen musst. Zu den Nebenkosten zählen Betriebskosten, Wasser-, Strom und Gaskosten. Berechnet werden die Nebenkosten auf Grundlage der Durchschnittswerte der vorherigen Jahre, das heißt, die Höhe kann variieren. Wichtig ist auch zu wissen, dass du die Nebenkosten im Voraus bezahlst. Im Folgejahr bekommst du dann eine Nebenkostenabrechnung, in der dein Verbrauch dokumentiert ist. Wenn du weniger als geschätzt verbraucht hast, bekommst du vom Vermieter Geld zurück; wenn dein Verbrauch höher war als geschätzt, musst du Nebenkosten nachzahlen.
Achte in Wohnungsanzeigen darauf, ob sie sowohl die Kaltmiete wie auch die Warmmiete nennen. Als Orientierung liegen die Nebenkosten meist bei etwa 2-3 Euro pro Quadratmeter deiner Wohnung.
Für deine Budgetplanung solltest du im Kopf behalten, dass die Kaltmiete für deine Wohnung nicht mehr sein sollte als ein Drittel deines Nettoeinkommens.
Um eine Wohnung oder ein WG-Zimmer zu bekommen, brauchst du meist bestimmte Unterlagen. Die am häufigsten nachgefragten stellen wir dir hier vor und sagen dir auch, wie es weitergeht, wenn du eingezogen bist:
Diese Bescheinigung dokumentiert, dass du bisher deine Miete stets zuverlässig bezahlt hast – und impliziert damit, dass du dies auch in Zukunft so tun wirst. Daran hat dein zukünftiger Vermieter verständlicherweise großes Interesse, daher ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oft unverzichtbar bei der Wohnungsbewerbung. Du bekommst diese Bescheinigung von deinem bisherigen Vermieter.
Falls du bisher noch nie selbst Miete gezahlt hast, ist es natürlich schwierig, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorzulegen. In diesem Fall raten wir dazu, eine Mietbürgschaftserklärung der Eltern einzureichen; mit diesem Dokument erklären deine Eltern, dass sie notfalls deine Miete bezahlen, falls du es selbst nicht können solltest.
Die Abkürzung SCHUFA steht für die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherung“ – in Deutschland gibt sie Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Auf Basis deines bisherigen Zahlungsverhaltens gibt die SCHUFA eine Einschätzung darüber ab, wie dein Zahlungsverhalten in Zukunft aussehen wird. Wenn du deine Rechnungen zum Beispiel immer pünktlich bezahlt und keine Schulden hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass deine SCHUFA positiv ausfällt.
Dein zukünftiger Vermieter möchte natürlich, dass du deine Miete zuverlässig und pünktlich bezahlst. Jemand mit einer positiven SCHUFA-Auskunft hat daher meist bessere Chancen, eine Wohnung zu bekommen, als jemand, der eine schlechte SCHUFA-Auskunft hat.
Deine SCHUFA-Auskunft kannst du online beantragen.
Der Einkommensnachweis dient dazu, dem Vermieter zu zeigen, dass du dir die Wohnung auch leisten kannst. Als Dokumentation deines Verdienstes kannst du deine letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie einreichen. Wenn du noch nicht so lange im Job bist, kannst du deinen Arbeitgeber bitten, dir eine Bestätigung über dein Einkommen auszustellen und eine Kopie deines Arbeitsvertrags beim Vermieter vorlegen. Als Selbstständige:r kannst du deinen letzten Steuerbescheid in Kopie nutzen, um deine Einnahmen nachzuweisen.
Falls du noch nicht arbeitest oder einen Job mit geringem Stundenumfang hast, weil du zum Beispiel noch studierst, solltest du statt deinem Einkommensnachweis eine Mietbürgschaftserklärung deiner Eltern einreichen. Sie garantieren damit die Zahlung der Miete. Alternativ können deine Eltern natürlich auch die Wohnung mieten und ihren Namen im Mietvertrag eintragen lassen, sie müssen dann aber ihr Einkommen nachweisen und die entsprechenden anderen Belege vorbringen können.
Dieses Dokument kannst du dir wie einen Fragebogen vorstellen: Der Vermieter möchte nähere Informationen über dich und deine familiäre und wirtschaftliche Situation haben. Bitte beantworte diese Fragen wahrheitsgemäß, denn falls du falsche Angaben machst und dein Vermieter das später herausfindet, kann er das Mietverhältnis kündigen. Übrigens: Fragen zur Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Parteiangehörigkeit oder auch zur Familienplanung sind nicht erlaubt. Diese Fragen musst du nicht beantworten.
Dieses Dokument füllt dein neuer Vermieter für dich aus und bestätigt damit euer Mietverhältnis. Neben Namen und Anschrift des Vermieters (oder des Wohnungseigentümers) muss auf der Wohnungsgeberbestätigung auch dein Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und dein Name stehen. Bitte beachte: Dein Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht, du musst beides bei der Anmeldung vorlegen.
Dein Vermieter kennt den Prozess bestimmt schon, aber falls er oder sie kein Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung hat, kannst du dieses Dokument nutzen.
Wenn du eine Wohnung in Hamburg gefunden hast und eingezogen bist, musst du dich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Stadt anmelden. Das bedeutet, dass du der Stadt Hamburg mitteilst, wo du wohnst. Eine Anmeldung musst du dann vornehmen, wenn du aus einer anderen Stadt in Deutschland nach Hamburg ziehst und länger als sechs Monate in der Stadt wohnst oder wenn du aus dem Ausland nach Hamburg ziehst und länger als drei Monate in der Stadt wohnst. Für die Anmeldung brauchst du neben dem Anmeldeformular auch unbedingt die Wohnungsgeberbescheinigung und deinen Personalausweis bzw. Reisepass. Mache bitte für die Anmeldung einen Termin aus, zu dem du alle benötigten Dokumente mitbringst. Weitere Informationen zur Anmeldung und den Link zur Terminvereinbarung findest du hier.